Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Colt & Partner um eine fiktive Kanzlei, welche für Demo-Zwecke verwendet wird, handelt. Besuchen Sie Atikon im Web!

Seitenbereiche
Immer aktuell,
immer informiert

Immer einen Schritt voraus! Abonnieren Sie jetzt unseren Steuer-Newsletter und bleiben Sie up-to-date!

Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Inhalt

Gestaltungsmöglichkeiten zum Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Gästehäuser

Haus
© Eléonore H - stock.adobe.com

Rechtsgrundlage

Gemäß der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz/EStG können Aufwendungen für sogenannte Gästehäuser, darunter fallen Einrichtigung für die Beherbergung und Bewirtung von Geschäftskundinnen bzw. Geschäftskunden (nicht Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer), den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem Urteil (vom 24.5.2023, XI R 37/20) das Betriebs-ausgabenabzugsverbot ausschließlich davon abhängig gemacht, ob sich das Gästehaus am Ort des Unternehmens befindet. Eine Betriebsstätte am Ort des Gästehauses reicht bereits für einen Betriebsausgabenabzug aus. Weitere Voraussetzungen sind nach Ansicht des BFH nicht zu fordern.

Stand: 26. März 2025

Bild: Eléonore H - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.