Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

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Übersicht Gründung eines Einzelunternehmens

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Kriterien Freiberufler* Kleingewerbetreibender eingetragener Kaufmann (e.K.)
Beschreibung Nicht gewerbliches Unternehmen Gewerbliches Unternehmen Gewerbliches Unternehmen
Haftung Persönlich und unbeschränkt Persönlich und unbeschränkt Persönlich und unbeschränkt
Besonderheiten Nur für bestimmte Berufe (sog. Freie Berufe) Weniger strenge Vorschriften aufgrund der fehlenden Kaufmannseigenschaft Beschränkung der Haftung aufgrund des Handelsregistereintrags
Handelsregistereintrag Nein Nein Ja
Gewerbeanmeldung Nein Ja Ja
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt) Ja Ja Ja
Kleinunternehmer-regelung** Auf Antrag möglich Auf Antrag möglich Auf Antrag möglich
Einfache Buchführung EÜR EÜR Mögliche Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung
Doppelte Buchführung (Bilanzierung) Nein Ab einem bestimmten Schwellenwert beim Gewinn oder Umsatz*** Ja (grds. Pflicht)
IHK/HWK-Mitgliedschaft Nein Pflicht Pflicht
Steuerliche Aspekte Einkommensteuer und Umsatzsteuer (keine Gewerbesteuer) Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer

*Freiberufler sind Personen, die die sog. Freien Berufen ausüben. Diese sind u. a. Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Beispiele: Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater.

**Kleinunternehmerregelung

Ein Kleinunternehmer ist ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine kleine UG mit so niedrigen Umsätzen, dass das Finanzamt einige der umsatzsteuerlichen Pflichten bei diesen Unternehmen erlässt. Der Status des Kleinunternehmers ist an bestimmte Umsatzgrenzen gebunden:

  • maximaler Umsatz im Gründungsjahr : € 22.000,00
  • maximaler Umsatz im aktuellen Jahr: € 50.000,00

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Unternehmerinnen bzw. Unternehmer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen.

Der Status als Kleinunternehmer bedeutet für Gründerinnen bzw. Gründer eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als auch die Möglichkeit, auf Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie das Richtige ist.

***Schwellenwerte für doppelte Buchführung

  • einfache Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung bei Umsatz bis € 800.000,00 und Gewinn bis € 80.000,00 im Jahr
  • Bilanzierungspflicht bei Umsatz über € 800.000,00 und Gewinn über € 80.000,00 im Jahr

Stand: 6. August 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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