Übersicht Gründung eines Einzelunternehmens
Kriterien | Freiberufler* | Kleingewerbetreibender | eingetragener Kaufmann (e.K.) |
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Beschreibung | Nicht gewerbliches Unternehmen | Gewerbliches Unternehmen | Gewerbliches Unternehmen |
Haftung | Persönlich und unbeschränkt | Persönlich und unbeschränkt | Persönlich und unbeschränkt |
Besonderheiten | Nur für bestimmte Berufe (sog. Freie Berufe) | Weniger strenge Vorschriften aufgrund der fehlenden Kaufmannseigenschaft | Beschränkung der Haftung aufgrund des Handelsregistereintrags |
Handelsregistereintrag | Nein | Nein | Ja |
Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja |
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt) | Ja | Ja | Ja |
Kleinunternehmer-regelung** | Auf Antrag möglich | Auf Antrag möglich | Auf Antrag möglich |
Einfache Buchführung | EÜR | EÜR | Mögliche Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung |
Doppelte Buchführung (Bilanzierung) | Nein | Ab einem bestimmten Schwellenwert beim Gewinn oder Umsatz*** | Ja (grds. Pflicht) |
IHK/HWK-Mitgliedschaft | Nein | Pflicht | Pflicht |
Steuerliche Aspekte | Einkommensteuer und Umsatzsteuer (keine Gewerbesteuer) | Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer | Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer |
*Freiberufler sind Personen, die die sog. Freien Berufen ausüben. Diese sind u. a. Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Beispiele: Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater.
**Kleinunternehmerregelung
Ein Kleinunternehmer ist ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine kleine UG mit so niedrigen Umsätzen, dass das Finanzamt einige der umsatzsteuerlichen Pflichten bei diesen Unternehmen erlässt. Der Status des Kleinunternehmers ist an bestimmte Umsatzgrenzen gebunden:
- maximaler Umsatz im Gründungsjahr : € 22.000,00
- maximaler Umsatz im aktuellen Jahr: € 50.000,00
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Unternehmerinnen bzw. Unternehmer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen.
Der Status als Kleinunternehmer bedeutet für Gründerinnen bzw. Gründer eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als auch die Möglichkeit, auf Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie das Richtige ist.
***Schwellenwerte für doppelte Buchführung
- einfache Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung bei Umsatz bis € 800.000,00 und Gewinn bis € 80.000,00 im Jahr
- Bilanzierungspflicht bei Umsatz über € 800.000,00 und Gewinn über € 80.000,00 im Jahr
Stand: 6. August 2024
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